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Kampfrichter/in

Im Kampfrichter/innen-Bereich gibt es in Österreich nachfolgende Ausbildungsstufen:

Stufe Ausbildung Zuständigkeit
Stufe 1 Kampfrichter/in NÖLV
Stufe 2 Kampfgerichtsobmann bzw. -obfrau ÖLV
Stufe 3 Schiedsrichter/in ÖLV

Nach abgelegter Prüfung erhält man die jeweilige Lizenz bis 31. Dezember des vierten nachfolgenden Kalenderjahres. Die Lizenz ist mittels Verlängerungskurs bzw. bei den höheren Ausbildungsstufen mittels Kurs und neuerlicher Prüfung zu verlängern.

Darüber hinaus gibt es die Ausbildung von World Athletics, wobei die erste Stufe (National Athletics Referee / NAR) selbständig als Online-Kurs in englischer Sprache absolviert werden kann. Danach folgen die Stufen World Athletics Referee Bronze (WARB), World Athletics Referee Silver (WARS) und World Athletics Referee Gold (WARG).

Zusätzlich gibt es noch Spezialausbildungen auf nationaler Ebene zum/zur Starter/in, Zielbildauswerter/in, Geräteprüfer/in, Gehrichter/in usw.

Stufe 1: Kampfrichter/innen-Ausbildung

Das Mindestalter für Teilnehmer/innen ist 16 Jahre. Die Ausbildung umfasst einen mind. 7-stündigen Theorieteil inkl. Stadionrunde und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Darüber hinaus müssen laut ÖLV-Vorgaben mindestens vier Einsätze (an vier unterschiedlichen Tagen) in mindestens drei unterschiedlichen Disziplingruppen bei Landesmeisterschaften, österr. Meisterschaften oder (hochwertigen) Meetings in Begleitung von erfahrenen Kampfrichter/innen absolviert werden. Nachweislich bereits erfolgte Einsätze vor der Prüfung können angerechnet werden.

  • Disziplingruppe 1: Sprint-Lauf-Hürden-Staffel
  • Disziplingruppe 2: Vertikal-Sprung (Hoch, Stab)
  • Disziplingruppe 3: Horizontalsprung (Weit, Drei) + Kugelstoß
  • Disziplingruppe 4. Langwürfe (Diskus, Hammer, Speer)

Ausbildungskurse zu Kampfrichter/innen in anderen Landesverbänden oder Instruktor/innen-Ausbildungen an den Bundessportakademien werden als Theorieteil angerechnet bzw. anerkannt. Wir ersuchen um Kontaktaufnahme.

Kampfrichter/innen-Entschädigung

Bei Verbandsveranstaltungen werden nachfolgende Entschädigungen im Geltungsbereich des NÖLV ausbezahlt.

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Entschädigung

0-4 Std.

Entschädigung
4-6 Std.

Entschädigung

ab 6 Std.

Fahrtkosten
(1. Tag)
Fahrtkosten
(2. Tag)
geprüfte Kampfrichter/innen 30,00 EUR 40,00 EUR 50,00 EUR 0,30 EUR/km max. 25 EUR
ungeprüfte Kampfrichter/innen 15,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 0,30 EUR/km max. 25 EUR
  • Für die Ermittlung der Fahrtkosten werden mittels Google-Maps die Kilometer vom Wohnort zum Veranstaltungsort herangezogen.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht sich der Fahrtkostenanteil um max. 25 EUR. Sollten die Fahrtkosten weniger als 25 EUR ausmachen, wird bei einer zweitägigen Veranstaltung das doppelte Fahrtgeld ausbezahlt.
  • Die Abrechnung erfolgt mittels PRAE-Formular.

Weitere Informationen

Bei Interesse an einer Kampfrichter/innen-Ausbildung oder Fragen zum Kampfrichter/innen-Bereich wenden Sie sich bitte an einen der beiden NÖLV-Kampfrichterreferenten