Kampfrichter/inIm Kampfrichter/innen-Bereich gibt es nachfolgende Ausbildungsstufen
Nach abgelegter Prüfung erhält man die jeweilige Lizenz bis 31. Dezember des vierten nachfolgenden Kalenderjahres. Die Lizenz ist mittels Verlängerungskurs bzw. bei den höheren Ausbildungsstufen mittels Kurs und neuerlicher Prüfung zu verlängern. Zusätzlich gibt es noch Spezialausbildungen zum/zur Starter/in, Zielbildauswerter/in, Geräteprüfer/in, Gehrichter/in usw. Stufe 1: Landesverbands-Kampfrichter/innen-AusbildungDas Mindestalter für Teilnehmer/innen ist 16 Jahre. Die Ausbildung umfasst einen mind. 7-stündigen Theorieteil inkl. Stadionrunde und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Darüber hinaus müssen laut ÖLV-Vorgaben mindestens vier Einsätze (an vier unterschiedlichen Tagen) in mindestens drei unterschiedlichen Disziplingruppen bei Landesmeisterschaften, österr. Meisterschaften oder (hochwertigen) Meetings in Begleitung von erfahrenen Kampfrichter/innen absolviert werden. Nachweislich bereits erfolgte Einsätze vor der Prüfung können angerechnet werden.
Ausbildungskurse zu Landesverbandskampfrichter/innen in anderen Landesverbänden oder Instruktor/innen-Ausbildungen an den Bundessportakademien werden als Theorieteil angerechnet bzw. anerkannt. Wir ersuchen um Kontaktaufnahme. Kampfrichter/innen-EntschädigungBei Verbandsveranstaltungen werden nachfolgende Entschädigungen im Geltungsbereich des NÖLV ausbezahlt.
Weitere InformationenBei Interesse an einer Kampfrichter/innen-Ausbildung oder Fragen zum Kampfrichter/innen-Bereich wenden Sie sich bitte an einen der beiden NÖLV-Kampfrichterreferenten
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