Kampfrichter/in

Im Kampfrichter/innen-Bereich gibt es nachfolgende Ausbildungsstufen

Stufe Ausbildung Zuständigkeit
Stufe 1 Landesverbands-Kampfrichter/in NÖLV
Stufe 2 Kampfgerichtsobmann bzw. -obfrau ÖLV
Stufe 3 Schiedsrichter/in ÖLV
Stufe 4 NTO - Nationaler Technischer Offizielle/r DLV (Nominierung durch ÖLV)
Stufe 5 ITO - Internationaler Technischer Offizielle/r European Athletics (Nominierung durch ÖLV)
Stufe 6 ITO - Internationaler Technischer Offizielle/r World Athletics

Nach abgelegter Prüfung erhält man die jeweilige Lizenz bis 31. Dezember des vierten nachfolgenden Kalenderjahres. Die Lizenz ist mittels Verlängerungskurs bzw. bei den höheren Ausbildungsstufen mittels Kurs und neuerlicher Prüfung zu verlängern.

Zusätzlich gibt es noch Spezialausbildungen zum/zur Starter/in, Zielbildauswerter/in, Geräteprüfer/in, Gehrichter/in usw.

Stufe 1: Landesverbands-Kampfrichter/innen-Ausbildung

Das Mindestalter für Teilnehmer/innen ist 16 Jahre. Die Ausbildung umfasst einen mind. 7-stündigen Theorieteil inkl. Stadionrunde und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Darüber hinaus müssen laut ÖLV-Vorgaben mindestens vier Einsätze (an vier unterschiedlichen Tagen) in mindestens drei unterschiedlichen Disziplingruppen bei Landesmeisterschaften, österr. Meisterschaften oder (hochwertigen) Meetings in Begleitung von erfahrenen Kampfrichter/innen absolviert werden. Nachweislich bereits erfolgte Einsätze vor der Prüfung können angerechnet werden.

  • Disziplingruppe 1: Sprint-Lauf-Hürden-Staffel
  • Disziplingruppe 2: Vertikal-Sprung (Hoch, Stab)
  • Disziplingruppe 3: Horizontalsprung (Weit, Drei) + Kugelstoß
  • Disziplingruppe 4. Langwürfe (Diskus, Hammer, Speer)

Ausbildungskurse zu Landesverbandskampfrichter/innen in anderen Landesverbänden oder Instruktor/innen-Ausbildungen an den Bundessportakademien werden als Theorieteil angerechnet bzw. anerkannt. Wir ersuchen um Kontaktaufnahme.

Kampfrichter/innen-Entschädigung

Bei Verbandsveranstaltungen werden nachfolgende Entschädigungen im Geltungsbereich des NÖLV ausbezahlt.

. Taggeld
(< 4 Std.)
Taggeld
(> 4 Std.)
Fahrtkosten
(1. Tag)
Fahrtkosten
(2. Tag)
geprüfte Kampfrichter/innen 15,00 EUR 26,40 EUR 0,29 EUR/km + 25 EUR
Kampfrichter/innen in Ausbildung 15,00 EUR 15,00 EUR 0,29 EUR/km + 25 EUR
ungeprüfte Kampfrichter/innen (+18 J.) 15,00 EUR 15,00 EUR 0,29 EUR/km + 25 EUR
ungeprüfte Kampfrichter/innen (14-17 J.) 15,00 EUR 15,00 EUR keine keine
ungeprüfte Kampfrichter/innen (0-13 J.) 15,00 EUR 15,00 EUR keine keine
  • Für die Ermittlung der Fahrtkosten werden mittels Google-Maps die Kilometer vom Wohnort zum Veranstaltungsort herangezogen.
  •  Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht sich der Fahrtkostenanteil um 25 EUR, aber nur dann wenn die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt mehr als 25 EUR betragen. Sollten die Fahrtkosten weniger als 25 EUR ausmachen, wird bei einer zweitägigen Veranstaltung das doppelte Fahrtgeld ausbezahlt.
  • Die Abrechnung erfolgt tunlichst mittels PRAE- bzw. TRK-Formular.

Weitere Informationen

Bei Interesse an einer Kampfrichter/innen-Ausbildung oder Fragen zum Kampfrichter/innen-Bereich wenden Sie sich bitte an einen der beiden NÖLV-Kampfrichterreferenten