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Grundsätzliche Infos zur Förderung:

Wer eine Spitzensportförderung zugesprochen bekommt wird Teil des NÖ Spitzensportkaders und hat die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung als auch eine individuelle Athletenbetreuung zu bekommen.

Die finanzielle Förderung erfolgt individuell und variabel und setzt sich aus einem Basisbetrag, eine sportlichen und medialen Prämie zusammen. Unter die Athletenbetreuung fallen unter anderem Beratungs- und Betreuungsleistungen in den Bereichen Ernährung, Sportpsychologie oder Sportwissenschaft.

Detailliertere Infos sowie die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind auf der Homepage vom Sportland NÖ einsehbar:

http://www.noe.gv.at/noe/Sport/Noe_Spitzensportkader.html)

Um einen Antrag zu stellen muss ein Athlet/eine Athletin zuerst den Online - Förderantrag ausfüllen und dann in weiterer Folge eine Sportmedizinische Untersuchung vorweisen und einen Potentialcheck im Olympiazentrum St. Pölten machen. Über alle Schritte des Förderantrages werden die Athleten/Athletinnen ausreichend bei Einreichung des Online Antrages informiert. WICHTIG: Ohne Potentialcheck gibt es keine Förderung!

Förderkriterien des NÖLV zur Aufnahme in den Spitzensportkader:

Über die allgemeinen Förderkriterien hinaus gibt es auch sportartenspezifische Fördervoraussetzungen des Niederösterreichischen Leichtathletikverbandes, welche erfüllt sein müssen um eine positive Stellungnahme des NÖLV zu erhalten.

Diese lauten wie folgt:

  • Erst ab dem zweiten Jahr der U18 Klasse kommen Athleten und Athletinnen für die Spitzensportförderung in Frage (heuer ab Jahrgang 2006).
  • Athleten und Athletinnen der Altersklassen U18/U20 müssen Teil des NÖLV ELITE Kaders sein (durch Erbringung der Kadernorm im vorangegangenen Wettkampfjahr).
  • Athleten und Athletinnen ab der U23 Klasse müssen Teil des ÖLV Kaders sein (Ernennung erfolgt durch den Bundesfachverband).
  • Athleten und Athletinnen, welche in keinem der oben angeführten Kader sind, müssen Österreichische(r) Meister/Österreichische Meisterin oder Staatsmeister/Staatsmeisterin in den Altersklassen U18/U20/U23/AK im Einzel sein.
  • Der NÖLV behält sich dabei vor Athleten und Athletinnen bei nicht Erreichen der oben genannten Kriterien trotzdem positiv zu bewerten.
  • Der NÖLV behält sich genauso vor Athleten und Athletinnen bei Erreichen der oben genannten Kriterien negativ zu bewerten.

 Die Einreichfrist der Antragsstellung endet mit Ende Oktober!

Bei Fragen oder Anliegen die neue Spitzensportförderung betreffend bitte Kontakt mit Viola Kleiser (+43 660 3664455; viola.kleiser@noelv.info) aufnehmen.