Wichtige Informationen für Vereinswettkämpfe
Erfolgt bei einem Stadion-Wettkampf oder einem stadionnahen Wettkampf (= In-City-Events) weder die Online-Nennung noch die Erfassung der einzelnen Ergebnisse über die ÖLV-Datenbank (ATHMIN), ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Wettkampftag an den ÖLV zu entrichten.
Das bloße Hochladen der Ergebnisliste als PDF-Datei ist nicht ausreichend. Die vollständige Erfassung der Ergebnisse hat bis 24:00 Uhr des drittfolgenden Tages nach Ende des Wettkampfs zu erfolgen. Andernfalls erfolgt die Eingabe durch den ÖLV und ist die genannte Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Beschlossen wurde auch, dass ab sofort die Genehmigung für sämtliche (!) Leichtathletik-Wettkämpfe spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin beim zuständigen Landesverband über die ÖLV-Datenbank ATHMIN zu beantragen ist.
Auch die Mindestvoraussetzungen, welche verfügbar sein müssen, um eine Genehmigung zu erhalten, sind genau festgelegt. Zum Beispiel kann eine Freischaltung durch den Landesverband nur dann erfolgen, wenn alle Bewerbe in den jeweiligen Altersklassen mit den richtigen Beginnzeiten in der ÖLV-Datenbank (ATHMIN) angelegt wurden.
27/03/19 10:25, Text: NÖLV Redaktion
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