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Organisatorische Infos zum Erdölpokalmeeting in Wien-Stadlau

(C) ATSV OMV Auersthal

Diesen Sonntag, 5. September, findet das 43. Erdölpokalmeeting in Wien-Stadlau statt. Aufgrund der Nennungen gab es ein paar kleinere Zeitplan-Änderungen.

Es wird ersucht, die aktualisierte Ausschreibung (Änderungen in ROT) nochmals zu lesen.

Verschärfte COVID-Regelungen in Wien

Als "Zusammenkunft" (§ 12 der COVID-19-Öffnungsverordnung) gelten für den Wettkampf in Wien-Stadlau nicht nur die bundesweiten Regelungen, sondern auch die verschärften Bestimmungen der Wiener Stadtregierung.

  1. Der Zutritt zum Stadion ist für alle Personen nur nach Vorweis eines "3-G-Nachweises" möglich. Diese Regelung gilt in Wien für alle Personen ab 6 Jahren. Bitte nachfolgende Infos beachten.
  2. Alle Personen müssen sich unter sportveranstaltung.at registrieren, da wir zum "Contact Tracing" verpflichtet sind. Personen aus demselben Haushalt können sich gemeinsam registrieren. Bitte den Strichcode dann beim Eingang vorweisen. Listen für die handschriftliche Registrierung werden ebenfalls aufliegen.

Kostenlose COVID-Testmöglichkeiten in der Nähe

Eine einfache und schnelle Möglichkeit besteht in 1210 Wien, Donaufelder Str. 134 (Parkplatz zwischen Hofer und Jet-Tankstelle), wo ein kostenloser Antigentest ohne Anmeldung durchgeführt wird. Bitte eCard vorweisen. Öffnungszeiten am Samstag und Sonntag von 8:00 - 18:00 Uhr. Viele kostenlose Parkplätze, (normalerweise) kurze Wartezeit, Nasenabstrich, Ergebnis kommt binnen 15 Minuten auf's Handy. Zirka 10 Auto-Minuten vom Sportplatz Wien-Stadlau entfernt. Detailinfos.

Im Austria Center Wien gibt es ebenfalls eine kostenlose Testmöglichkeit (Walk-In, Drive-In). Hier ist aber eine Vorab-Registrierung nötig. Zirka 10 Auto-Minuten vom Sportplatz Wien-Stadlau entfernt. Detailinfos

Welcher "3-G-Nachweis" wird akzeptiert?

In Wien gibt es generell verschärfte Regelungen, ab 1. September wurden diese nochmals strenger. Da polizeiliche Kontrollen möglich sind, müssen wir uns strikt an die Vorgaben halten.

  • Tests zur Eigenanwendung werden in Wien generell nicht anerkannt!
  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme bei Personen über 12 Jahren nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Bei 6- bis 11-Jährigen darf der Test 48 Stunden zurückliegen.
  • ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme bei Personen über 12 Jahren nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Bei 6- bis 11-Jährigen darf der Test 72 zurückliegen.
  • eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
  • ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
    • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
    • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
  • ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf

03/09/21 12:38, Text: NÖLV Redaktion

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