Meldefrist 20. Juni!

Weil der Webmaster fast selbst den Termin übersehen hätte; allerdings ist es bei ihm selbst egal:

Am 20. Juni endet wieder die Meldefrist für Athletinnen und Athleten in den Antidoping-Testpools falls sie ihre Aufenthaltsmeldungen vorab angeben müssen. Für das 3. Quartal 2010, also Juli, August und September.

Die nächste Frist ist dann der 20. September für das 4. Quartal.