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Meldedisziplin Vereine

Nachdem die Meldedisziplin der Vereine leider immer schlechter wird und dies bei der Crosslaufmeisterschaft nun ihren Höhepunkt erreicht hat, bitten wir um dringende Beachtung nachfolgender Informationen.

In den Allg.Bestimmungen für alle NÖ Meisterschaftem steht nach wie vor klar festgehalten, dass der Athlet oder die Athletin spätestens 14 Tage vor dem ersten Meisterschaftsstart ordnungsgemäß beim Verband gemeldet sein muss. Zusätzlich ist dies auch noch ganz genau mit Datum bei jeder einzelnen Meisterschaft angeführt!

Wir haben das als Verband in den letzten Jahren einigermaßen kulant gelöst, weil uns der Start möglichst vieler Athleten natürlich ein Anliegen ist.

Leider wurden diese Fristen nun immer mehr überzogen und unser Entgegenkommen schamlos ausgenützt, sodass wir hier nun wieder ganz klar auf unsere Bestimmungen verweisen müssen und diese auch zu 100 % umsetzen werden.

Es kann nicht sein, dass Athleten reihenweise erst Tage nach der 14 Tage Frist im System angelegt werden, die Unterschrift der Eltern noch später kommt und als Gipfel auch nach ONLINE - Meldeschluss noch Unterschriften ausständig sind.

Ich habe auch schon mehrfach versucht, das System NÖLV zu erklären. Wir haben mit Frau Puschner eine überaus engagierte Bürokraft, die für 12 Wochenstunden angestellt ist und ohnehin weit mehr arbeitet. Die Bürozeiten sind jeweils Dienstag und Donnerstag 9 - 13 Uhr. Auch abseits dieser Zeiten wird von Frau Puschner und mir so gut es geht der E-mail Verkehr erledigt.

Aber wir stehen nicht 7 Tage jeweils 24 Stunden zur Verfügung und warten auf Arbeit, die uns Vereine und Funktionäre durch Nicht-Einhalten von Regeln und Bestimmungen zusätzlich aufhalsen !

Ab sofort gibt es KEINEN Start bei einer Meisterschaft, wenn der Athlet nicht 14 Tage vorher ordnungsgemäß (bei Minderjährigen auch mit Unterschrift) beim Verband gemeldet ist !

 

22/02/17 09:13, Text: NÖLV Redaktion

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